§ 1 Weitergabeverbot.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind
ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die
Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des
Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt
ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an
die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so
ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit.
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben.
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen
vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von
ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des
Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese
Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht.
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten
Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen
Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen
Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt
hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche
Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber
dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen
besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der
Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem
potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere
Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene
Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den
Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu
mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften
auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem
ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der
Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten
Voraussetzungen sein muss.
§ 6 Aufwendungsersatz.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen,
nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten,
Porti kosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein
Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 7 Haftungsbegrenzung.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden
erleidet oder sein Leben verliert.
§ 8 Verjährung.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler
beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die
gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren
Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler
beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die
gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren
Verjährung führen, gelten diese.
§ 10 Salvatorische Klausel.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
§11 Geltungsbereich.
a) Die Internetseite www.tumuratas-group.de wird von der Tumuratas Group, Dotzheimer Straße 14, 65185 Wiesbaden, (nachfolgend „Tumuratas Group“) betrieben. Mit dieser Website wollen wir Vermieter, Verkäufer, Hausverwaltungen und Immobilienfonds
(nachfolgend „Kunden“) und sowie Mieter und Käufer (nachfolgend „Interessenten“) unserer Website über unsere Dienste informieren.
b) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung unserer
Website und die Inanspruchnahme unserer Dienste.
c) Der Kunde geht in Übereinstimmung mit den AGB eine vertragliche Beziehung bezüglich der Vermarktung einer Immobilie mit Tumuratas Group ein.
Gegenstand der vertraglichen Beziehung können dabei sein:
I) die Erstellung eines Gutachtens inklusive einer Wohnraumanalyse sowie einer Immobilienbewertung,
Dienstleistungen entlang des Vermittlungsprozesses
von der Exposé-Erstellung über das Einstellen der Immobilie in alle gängigen Immobilienportale,
II) die Interessentenkommunikation,
III) die Mieterselektion,
IV) die Unterstützung bei den Verhandlungen einschließlich Organisation eines Notartermins und
V) die Übergabe der Immobilie an einen Mieter oder Erwerber.
§12 Dienstleistungsspektrum von Tumuratas Group.
a) Allgemeines Tumuratas Group verfügt bei der Erstellung seiner Dienstleistungen, insbesondere bei der Exposé-Erstellung über Gestaltungsfreiheit.
Tumuratas Group wird dabei die bei Verkauf bzw. Vermietung gebräuchlichen und zweckmäßigen Angaben in das Exposé aufnehmen. Der Kunde kann Tumuratas Group mit einer kostenfreien Immobilienbewertung beauftragen. Bestandteil dieser Immobilienbewertung ist unter anderem eine Wohnraumanalyse sowie eine grobe Wertermittlung der Immobilie im Verkaufsfall
oder eine erste Mietpreisempfehlung im Vermietungsfall.
b) Kosten- und Vergütungsstruktur: Die Erstellung des Exposés wird erst bei Vermittlungserfolg
als Teil der Gesamtdienstleistung kostenpflichtig. Bei Ausbleiben des Vermittlungserfolgs fällt keine Vergütung für die
Erstellung des Exposés an, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten der Beschaffung der für die Erstellung des Exposés notwendigen Informationen oder sonstiger notwendiger Mitwirkungsverhandlungen trägt der Kunde. Vermittlungsaufträge von gewerblichen Auftraggebern und für mehrere Wohneinheiten bedürfen einer individuellen Vereinbarung, die schriftlich getroffen wird. Die Provision bei Vermietungsaufträgen gilt pro Wohneinheit und nur für Privatpersonen. Die erfolgsbasierte Provision bei Verkaufsaufträgen folgt individuellen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Tumuratas Group bzw.
Käufer/Interessent und Tumuratas Group.
c) Exposé-Verwendung durch Tumuratas Group: Wird die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Tumuratas Group beendet,
wird Tumuratas Group das Exposé sowie alle Daten, Informationen und Materialien, die Tumuratas Group für die Erstellung des Exposés vom Kunden
erhalten oder selbst erstellt hat, vernichten bzw. löschen. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Tumuratas Group behält sich ferner vor,
selbst erstellte Materialien in anonymisierter Form zu behalten und zu verwenden.
d) Besichtigung der Immobilie: Zur Aufnahme wird Tumuratas Group mit dem Kunden Termine für die Besichtigung der Immobilie abstimmen
(nachfolgend “Besichtigungstermin”). Der Kunde muss vereinbarte Termine einhalten und Tumuratas Group am Besichtigungstermin Zutritt zur Immobilie gewähren,
so dass Tumuratas Group die für die Erstellung des Exposés erforderlichen Fotos und Vermessungen der Immobilie erstellen bzw. durchführen kann.
Die Einholung der Erlaubnis von Mietern, Fotografien anzufertigen, erfolgt durch den Verkäufer.
e) Haftung für Angaben in dem Exposé: Tumuratas Group übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der im
Exposé zur Verfügung gestellten Informationen. Der Kunde hat das Exposé sorgfältig zu prüfen und Tumuratas Group auf etwaige Unrichtigkeiten hinzuweisen.
Darüber hinaus geben die Fotos einen zum Tag der Fotoaufnahme entstandenen Zustand wieder, der zum Zeitpunkt von Besichtigungen und Wohnungsübergabe nicht
zwangsläufig dem dann bestehenden Zustand entsprechen muss. Für die Übereinstimmung zwischen dem auf Fotos dargestellten Zustand und im Laufe des Vermarktungsprozesses entstehenden Zuständen übernimmt Tumuratas Group keine Gewähr.
Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben im Exposé verantwortlich.
§13 Nutzungsrechte.
a) Tumuratas Group stellt das Exposé auf ausgewählten Portalen zur Verfügung.
Der Kunde erhält keine Rechte zur Nutzung der im Exposé dargestellten Inhalte. Unter die dargestellten Inhalte fallen die Fotos, der Grundriss sowie die im Aufnahmeprozess
festgehaltenen und im Exposé präsentierten Inhalte.
b) Der Kunde erhält keine eigenen Nutzungsrechte an den Inhalten des Exposés. Alle Rechte zur Nutzung von Inhalten,
die von Tumuratas Group erstellt wurden, stehen Tumuratas Group zu. Darunter fallen insbesondere die aufgenommenen Informationen, die erstellten Texte, der Grundriss und die Fotos. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tumuratas Group solche Inhalte insbesondere nicht vervielfältigen und anderweitig selbst bereitstellen. Dieser Absatz gilt nicht für Materialien,
die der Kunde Tumuratas Group zur Darstellung der Immobilie zur Verfügung stellt.
c) EDie Nutzung der durch Tumuratas Group erstellten Inhalte durch den Kunden ist ausschließlich für individuelle und nichtkommerzielle Zwecke zulässig.
Kunden dürfen die durch Online-Abfrage gewonnen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder
Auskunftserteilung und/oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden.
d) Aktivitäten von Kunden und Interessenten,
die darauf gerichtet sind, die Nutzung unserer Dienste zu erschweren, sind untersagt.
e) Nutzer dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Teile unseres Dienstes systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere dürfen Nutzer ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tumuratas Group kein Data Mining, keines Robotes oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile unseres Dienstes zur Wiederverwendung zu extrahieren.
f) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung unseres Dienstes ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tumuratas Group ist nicht gestattet.
g) Darstellung und Funktionsumfang des Dienstes können sich je nach Zugangsart – beispielsweise via Internetseite oder via Handyapplikation – unterscheiden. Der Anspruch auf Nutzung des Dienstes und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik.
e) Der Kunde räumt Tumuratas Group das zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die vom Kunden an Tumuratas Group übermittelten Inhalte, Immobiliendaten sowie Fotos und die Bewertung, online und offline zu verwerten. Das gilt auch zugunsten von mit
Tumuratas Group verbundenen Unternehmen. Die Rechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.
§14 Nutzungsrechte.
a) Tumuratas Group übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages.
b) Tumuratas Group übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website oder der von Tumuratas Group genutzten Portale Dritter. Tumuratas Group haftet nicht für die fehlerfreie Wiedergabe der vom Nutzer eingegebenen Inhalte.
c) Bei Nichterreichbarkeit des Angebots kann der Nutzer unseren Kundendienst über info@tumuratas-group.de kontaktieren.
§15 Nutzungsrechte.
a) Der Kunde sichert zu, während der gesamten Geschäftsbeziehung sowie der damit verbundenen Vermarktung der Immobilie, berechtigt zu sein, als Verkäufer oder Vermieter die Geschäftsbeziehung einzugehen und über die fragliche Immobilie zu verfügen. Der Kunde wird Tumuratas Group sämtliche für den Vermarktungsprozess zweckmäßigen Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen und in abgestimmtem Maße zu Zwecken der Vermarktung zu übermitteln.
b) Der Kunde sichert Tumuratas Group zu, dass an den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Rechte Dritter bestehen, die den Kunden oder Tumuratas Group in der Nutzung einschränken. Tumuratas Group wird durch den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer Verletzung der beschriebenen Rechte von Dritten entstehen.
§16 Nutzungsrechte.
a) Der Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre Betroffener wird von uns sehr ernst genommen.
Um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, ist es für uns selbstverständlich, dass wir die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.
b) Verantwortliche Stelle und Diensteanbieter ist die Tumuratas Group, Dotzheimer Straße 14,
658185 Wiesbaden. Sie können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von
Tumuratas Group wenden, beispielsweise per E-Mail an info@tumuratas-group.de. Weitere Details zur Nutzung ihrer Daten und zu den I
hnen zustehenden Rechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen sowie im Vorfeld geschäftlicher Beziehungen.
c) Wir verstehen uns als Full-Service-Anbieter im Bereich der Immobilienvermarktung. Mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen möchten wir Ihnen daher zusätzliche Hinweise im Vorfeld der Verarbeitung personenbezogener Daten geben, wenn Sie in eine geschäftliche Beziehung mit uns treten:
Widerrufsrecht: Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise sowohl gegenüber uns als auch gegenüber Dritten widerrufen mit der Folge, dass die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitungen rechtmäßig bleiben. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Widerrufs die Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden können
und es zu Überschneidungen zwischen der Verarbeitung und Ihrem Widerruf kommen kann. Nutzen Sie im Falle eines Widerrufs bitte unsere E-Mail-Adresse info@tumuratas-group.de
§17 Haftungsbeschränkung.
a) Im Rahmen der Nutzung unserer Website und Dienste haften wir unbeschränkt für Schäden, die durch Tumuratas Group oder
durch unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellte oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
b) In Fällen der fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet Tumuratas Group nicht. Im Übrigen ist die Haftung
von Tumuratas Group für fahrlässig verursachte Schäden auf das beschränkt, womit typischerweise gerechnet werden muss.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,
oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Arglist beruhen.
d) Soweit die Haftung von Tumuratas Group ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
e) Die Inhalte dieser Website und der E-Mails werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Tumuratas Group übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
Die Nutzung der abrufbaren Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
§18 Urheber- und Nutzungsrechte.
a) Alle Firmenzeichen, Logos, Texte, Bilder und sonstigen Daten auf unserer Website unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung unserer Website berechtigt Sie nicht zur weitergehenden gewerblichen Nutzung dieser Informationen.
Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nicht gestattet. Eine weitergehende
gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Tumuratas Group möglich.
b) Die nicht genehmigte Nutzung unserer Informationen sowie der Logos oder Marken Dritter, die auf unserer Website abgebildet sind,
verletzt unsere Rechte bzw. die Rechte Dritter und ist nicht gestattet.
§19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
a) Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CSIG) sowie etwaige sonstige
zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl schließt ein, dass dem Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Staat oder der Schweiz der gewährte Schutz, der sich durch zwingende
Bestimmungen des Rechts dieses Staates ergibt, nicht entzogen wird.
b) m Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten betreffend diese AGB sowie etwaige
Einzelverträge unser Geschäftssitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, einschließlich Wechsel- und Scheckklage, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Ein etwaiger
ausschließlicher Gerichtsstand bleibt von vorstehender Regelung unberührt.
§ 20 Salvatorische Klausel.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.